Einkünfte aus der berufsmäßigen Teilnahme an Turnierpokerspielen sind in Österreich nicht steuerpflichtig

In der aktuellen Ausgabe der RdW 2026/505 (Österreichisches Recht der Wirtschaft) prüfte Dr. Andreas Huber gemeinsam mit dem Steuerexperten Dr. Dimitar Hristov die glücksspielrechtliche sowie steuerrechtliche Frage, ob Einkünfte aus der berufsmäßigen Teilnahme an Turnierpokerspielen in Österreich steuerbar sind – oder nicht. Zusammenfassend: Nein. Im Detail ergibt sich, dass

Einkünfte, die ein berufsmäßiger Pokerspieler aus der Teilnahme an einem Pokerturnier erhält, sind uE nur dann eine im Rahmen eines Gewerbebetriebs einkommensteuerpflichtige und umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit, wenn der Veranstalter für sie zumindest eine von der Platzierung unabhängige Vergütung an den berufsmäßigen Pokerspieler zahlt; eine rein erfolgsabhängige Vergütung führt – aufgrund der stets, auch im Rahmen der Berufsmäßigkeit gegebenen Glückspielkomponente des Pokerspiels – weder zu einer Einkommen- noch zu einer Umsatzsteuerpflicht. Der Rechtsprechung des BFH ist in umsatzsteuerlicher Hinsicht zu folgen, nicht jedoch in einkommensteuerlicher Hinsicht; vielmehr ist die Interpretation des BFH zum umsatzsteuerlichen Begriff des Leistungsaustausches auch für einkommensteuerliche Zwecke anzuwenden.

Im Ausland ansässige berufsmäßige Pokerspieler unterliegen keiner österreichischen Einkommensbesteuerung in Bezug auf aus Österreich stammenden Einkünften. In Österreich steuerlich ansässige berufsmäßige Pokerspieler können jedoch mit ihren ausländischen Einkünften – trotz Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich – uU einer ausländischer Einkommensteuerpflicht unterliegen.

Der vollständige Artikel findet sich in der RdW 2026/505 (Österreichisches Recht der Wirtschaft).
https://360.lexisnexis.at/d/artikel/steuerbarkeit_von_einkunften_aus_der_berufsma%C3%9Figen/z_rdw_2026_9_RdW_2026_09_505_1357c371bb?origin=&podorigin=