Eine Kündigung bedeutet oft eine erhebliche persönliche und wirtschaftliche Belastung. Viele Betroffene wissen nicht, dass eine Kündigung nach österreichischem Arbeitsrecht unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden kann. Gleichzeitig müssen Arbeitgeber:innen darauf achten, Kündigungen rechtssicher vorzubereiten, um kostenintensive Verfahren zu vermeiden.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wien berät Mag. Reinhard Vanek sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen bei allen Fragen rund um Kündigung, Kündigungsfristen und Kündigungsanfechtung.
Kündigung im österreichischen Arbeitsrecht – was gilt?
In Österreich kann ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich durch Kündigung beendet werden, ohne dass ein besonderer Grund angegeben werden muss. Entscheidend ist jedoch:
• Einhaltung der gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder vertraglichen Kündigungsfrist
• Einhaltung der Kündigungstermine
• Beachtung besonderer Schutzbestimmungen
• Kein unzulässiges Motiv
Kündigung anfechten – wann ist das möglich?
Eine Kündigungsanfechtung ist insbesondere in folgenden Fällen möglich:
1. Sozialwidrige Kündigung
Eine Kündigung ist sozialwidrig, wenn sie wesentliche Interessen der arbeitnehmenden Person erheblich beeinträchtigt und keine ausreichenden sachlichen Gründe vorliegen. Dabei werden unter anderem berücksichtigt:
• Dauer des Dienstverhältnisses
• Alter des Arbeitnehmers
• Unterhaltspflichten
• Chancen auf dem Arbeitsmarkt
• Wirtschaftliche Auswirkungen der Kündigung
Gerade bei langjährigen Arbeitsverhältnissen bestehen häufig realistische Erfolgsaussichten.
Sofern eine Sozialwidrigkeit vorliegt, können Arbeitgeber:innen einwenden, dass der Kündigung betriebsbedingte oder persönliche Gründe zu Grunde liegen. Liegt einer dieser Ausnahmegründe vor, ist im Rahmen einer Interessenabwägung zu beurteilen, wessen Interessen stärker beeinträchtigt werden.
2. Kündigung aus verpöntem Motiv
Eine Kündigung ist rechtswidrig, wenn sie aus einem gesetzlich verbotenen Motiv ausgesprochen wird, beispielsweise wegen:
• Geltendmachung von Überstunden oder offenen Entgeltansprüchen
• Gewerkschaftlicher Tätigkeit
• Diskriminierung (Alter, Geschlecht, Religion, ethnische Zugehörigkeit etc.)
In solchen Fällen kann die Kündigung vor Gericht erfolgreich angefochten werden.
3. Besonderer Kündigungsschutz
Bestimmte Arbeitnehmer:innengruppen genießen besonderen Schutz. Dazu zählen unter anderem:
• Schwangere
• Arbeitnehmer:innen in Karenz
• Begünstigt behinderte Personen
• Betriebsratsmitglieder
Hier ist regelmäßig vor Ausspruch der Kündigung eine behördliche oder gerichtliche Zustimmung erforderlich. Ohne diese ist die Kündigung unwirksam.
Welche Frist gilt für die Kündigungsanfechtung?
Wichtig: Die Kündigung muss grundsätzlich binnen 2 Wochen ab Zugang gerichtlich angefochten werden!
Hat jedoch der Betriebsrat der Kündigung ausdrücklich widersprochen, kann dieser auf Verlangen der gekündigten Person die Kündigung binnen einer Woche anfechten. Kommt der Betriebsrat diesem Verlangen nicht nach, kann die gekündigte Person binnen zwei weiteren Wochen die Kündigung anfechten.
Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Zugang der Kündigung und nicht mit dem Versenden des Kündigungsschreibens oder dem letzten Arbeitstag. Die Praxis zeigt, dass diese Frist häufig versäumt wird. Eine verspätete Anfechtung ist in der Regel ausgeschlossen.
Was sollten Arbeitnehmer:innen nach einer Kündigung tun?
• Datum und Umstände des Zugangs dokumentieren
• Keine vorschnellen Erklärungen unterschreiben
• Kündigungsfrist überprüfen lassen
• Rasch rechtliche Beratung in Anspruch nehmen
Eine frühzeitige Prüfung kann die Erfolgsaussichten erheblich erhöhen.
Beratung für Arbeitgeber:innen
Auch für Arbeitgeber:innen ist eine rechtliche Begleitung empfehlenswert. Folgende Fehler führen häufig zu Verfahren vor Gericht und können erhebliche Kosten verursachen:
• Kündigungsfristen
• Kündigungsterminen
• besonderen Schutzbestimmungen
• Motivlage
Eine sorgfältige Vorbereitung minimiert dieses Risiko.
Ihr Rechtsanwalt für Kündigung und Arbeitsrecht in Wien
Ob Kündigung anfechten oder rechtssichere Gestaltung einer Arbeitgeberkündigung – eine individuelle rechtliche Beurteilung ist entscheidend. Mag. Reinhard Vanek berät und vertritt Mandant:innen im gesamten Bereich des Arbeitsrechts und unterstützt Sie bei der Durchsetzung sowie Absicherung Ihrer Ansprüche.
Die genannten Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung. Vereinbaren Sie zeitnah einen Beratungstermin, da im Kündigungsrecht kurze Fristen gelten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen